RSW Kurzinformation

RSW hat heute über 60 Mitarbeiter, davon 11 Berufsträger (8 Rechtsanwälte und 3 Steuerberater).

Schwerpunkte: Rechtsberatung

  • Ar­beits­recht
  • Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht
  • Bau- und Ar­chi­tek­ten­recht
  • Erbrecht, ein­schließ­lich Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge
  • Fa­mi­li­en­recht
  • Ge­werb­li­cher Rechts­schutz, ein­schließ­lich Wett­be­werbs­recht und Ur­he­ber­recht
  • Han­dels - und Ge­sell­schafts­recht
  • IT- und In­ter­net­recht
  • Me­di­zin­recht, ein­schließ­lich Arzt­haf­tungs­recht
  • Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­recht
  • Trans­port­recht
  • Ver­kehrs­recht, ein­schließ­lich Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­recht
  • Ver­wal­tungs­recht

Schwerpunkte: Steuerberatung

  • Finanz- und Lohnbuchführung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Internationales Steuerrecht
  • Betriebswirtschaftliche Beratung

RSW Interdisziplinär

Für die Bearbeitung unserer Mandate steht das Know-How sämtlicher Spezialisten in unserem Haus zur Verfügung, die kurzfristig und in Absprache mit unseren Mandanten durch den jeweiligen Berater hinzugezogen werden können. So bieten wir interdisziplinäre Lösungen an, ohne zeitaufwändige, kanzleiübergreifende Absprachen notwendig zu machen, bei denen regelmäßig Reibungsverluste auftreten .

Durch die Interdisziplinarität betrachten wir Ihre Probleme auch nicht allein aus der Sicht des Juristen oder Steuerberaters, sondern ganzheitlich. Damit schaffen wir eine möglichst hohe Transparenz, die Sie für Ihre Entscheidungen brauchen, um Chancen optimal nutzen und Risiken minimieren zu können.

Wir betrachten Ihre Probleme nicht allein aus der Sicht des Juristen oder Steuerberaters sondern ganzheitlich.

Interdisziplinäre Fragestellungen entstehen oft erst im Rahmen der Beratung während des jeweiligen Mandatsverhältnisses.

Insbesondere in folgenden Bereichen ist eine interdisziplinäre Beratung aber unumgänglich:

  • Beratung bei der Neugründung und Umstrukturierung von Unternehmen, insbesondere bei der Wahl der Rechtsform
  • Beratung bei Nachfolgeregelungen
  • Beratung bei der Abfassung von Ehe- und Erbverträgen sowie Testamenten
  • Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen